Vorgehen für den erhalt des Lernfahr- und Führerausweis.

1. Nothelfer-Ausweis in Zusammenarbeit mit der Leimentaler Fahrschule
(Kosten CHF 120.- inkl. Ausweis). Nach der Absolvierung 6 Jahre gültig.

2. Gesuch um die Erteilung des Lernfahrausweises unter strassenverkehrsaemter.ch anfordern.

3. Sehtest mit dem Formular vom Strassenverkehrsamt beim Augenoptiker durchführen. ID mitnehmen!

4. 2 Passfotos machen. Diese müssen farbig sein!

5. Von der Gemeindeverwaltung die Personalien bestätigen lassen. Diese nimmt das vollständig ausgefüllte Formular, den Nothelfer-Ausweis, Sehtest und Passfotos entgegen und leitet alles an das betreffende Strassenverkehrsamt weiter.

6. Die MFK sendet Ihnen die Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte für die Theorieprüfung (frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters). Gesuchsbehandlung CHF 65.-

7. Theorieprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolvieren. Prüfungsgebühren CHF 40.-. Vorbereitung in Zusammenarbeit bei birsigfahrschule.ch anmelden.

8. Motorradgrundkurse Kat. A1 (Roller) obligatorische 12 Stunden in 3 Teilen à 4 Stunden, Kat. A, A-beschränkt 12 Stunden in 3 Teilen à 4 Stunden innerhalb 4 Monate absolvieren. Danach wird der Lernfahrausweis um 12 Monate durch den Fahrlehrer verlängert. 

9. Fahrstunden Kat. B, A, A-beschränkt, A1 
10. Verkehrskunde-Unterricht obligatorische 8 Stunden in 4 Teilen

 2 Stunden in Zusammenarbeit mit der birsig-fahrschule.ch .

11. Für die praktische Führerprüfungen Kat.B werden Sie durch die greierfahrschule angemeldet. (Prüfungsgebühren MFP CHF 120.-). Für die Kat. A, A- beschränkt und A1 müssen Sie sich selbständig anmelden. Die Prüfung besteht aus 2 Teilen: nach Bestehen der Manöverprüfung (Prüfungsgebühren MFP CHF 30.-) erfolgt das Fahren im Verkehr Prüfungsgebühren MFP CHF 80.-).

12. Nach bestandener Führerprüfung erhalten alle, die seit dem1. Dezember 2005 erstmals im Besitz eines Lernfahrausweises der Kat. A, B waren, einen befristeten Führerausweis auf Probe 3 Jahre ab Prüfungsdatum.

13. Eine Obligatorische Weiterausbildung ist innerhalb einem Jahr zu erfüllen: Neulenker deren Ausweis nach dem 1. Januar 2020 abläuft müssen 1 Kurstag à 7 Stunden besuchen. Bei 2pa.ch können Sie sich anmelden. Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit erhalten Sie einen unbefristeten Führerausweis