Tarife und Geschäftsbedingungen der Firma Coaching-Performance.ch / greierfahrschule.ch

Preise:

   Einzellektionen Auto Motorrad                                         CHF 85.-/45 Min. 170.-/90 Min.

  • Einzellektionen Motorrad                                         CHF  180.-/90 Min.

   Motorrad-Grundkurse                                                               CHF 180.-/Kurs

Individuelles Oeko-Fahrtraining auf Anfrage                     gemäss AGB

Allgemein:

   Dauer einer Einzellektion                                     45 Min.

   Dauer einer Doppellektion                                    90 Min.

   Absagen >48 Stund im Voraus                             kostenlos

   Absagen <48 Stund im Voraus, Nichterscheinen     voller Preis

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Anwendungsbereich und Gültigkeit     

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 3. April 2002. 1.2 Sie regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden und gelten für alle unsere Dienstleistungen und Produkte. 1.3 Sie sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. 1.4 Abweichungen von diesen AGBs müssen von uns schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

2 Treue- und Sorgfaltspflicht     

2.1 Wir verpflichten uns, unsere Beratungsleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. 2.2 Wir und unsere Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zur Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles in ihrer Macht stehende, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen. 2.3 Für die Nutzung und Umsetzung der Schulungsergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der Auftrag gebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. 2.4 Allfällige Mängel in den Schulungsleistungen, die eindeutig durch uns verursacht worden sind, werden wir auf unsere Kosten korrigieren. Diese Korrektur umfasst namentlich das erneute Führen von Schulungsleistungen und die Korrektur von Berichten und Stellungnahmen. Weite Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

3 Vertraulichkeit und Datenschutz     

3.1 Wir behandeln alle Firmen- und Personendaten, die wir im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit erfahren, oder die wir durch unsere Tätigkeit generieren absolut vertraulich. Wir geben sie nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson uns ausdrücklich dazu ermächtigt. 3.2 Personendaten behandeln wir mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte (Fahrtauglichkeit, Ausbildungskarten) über einzelne Angehörige erstellt werden, so betrachten wir diese Einzelpersonen sowie die Ärzte als die einzigen berechtigten Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt. 3.3 Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation, Motorprüftstationen und Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

3.4 Ein von Punkt 3.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und vereinbart worden ist. Wenn den betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

3.5 Wir sind berechtigt, Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz zu verwenden.

4 Offertstellung für Oeko Fahrtraining und Fahrtraining auf zugelassenen Pisten  

4.1 Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs und erstellen Offerten in der Regel nur nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden. 4.2 Vorgespräche, die zu keiner Offert Stellung führen, sind bis zu einer Dauer von 60 Minuten kostenlos. 4.3 Arten von Offerten: Standardofferten: Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch und betreffen standardisierte Beratungsleistungen wie z.B. Oeko-Fahrten und Fahrtraining auf zugelassenen Pisten.

- Kundenspezifische Offerten:

- Einfache Offerten: Sie beinhalten ein persönliches Vorgespräch und die kundenspezifische Offerten Erstellung bei einem Zeitaufwand von weniger als zwei Arbeitsstunden. - Komplexe Offerten: Sie beinhalten mindestens ein persönliches Vorgespräch, die kundenspezifische Offerten Erstellung sowie in der Regel die persönliche Präsentation beim Kunden bei einem Zeitaufwand von mehr als zwei Arbeitsstunden. 4.4 Aufwand für Offerten: - Standardofferten erstellen wir kostenlos. - Kundenspezifische Offerten sind im Auftragsfall kostenlos. Wenn kein Auftrag zustande kommt, verrechnen wir bei kundenspezifischen Offerten einen pauschalen Unkostenbeitrag (CHF 250.- bei einfachen, CHF 500.- bei komplexen Offerten). Dieser wird als Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungs-Nutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund einer Offerte in jedem Fall hat. - Wir informieren den Kunden bei der Offerten Anfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.

5 Auftragserteilung für Oeko Fahrtraining und Fahrtraining auf zugelassenen Pisten      

5.1 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn - eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt, - eine mündliche Terminreservation für die Fahrstunden vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass wir die entsprechenden Termine und Ressourcen (Fahrzeuge) reserviert haben, - eine schriftliche Offerte vorliegt und wir im offenkundigen Einverständnis mit der Unterschrift des Kunden und mit der Arbeit begonnen haben.

6 Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen

6.1 a Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet oder direkt nach den Fahrstunden einkassiert. Dabei gilt jeweils unsere aktuell gültige Honorar- und Leistungsübersicht. 6.1 b Tarife Einzellektionen Auto Motorrad, Preis CHF 85.-, Dauer von 45 Minuten,CHF 170.- max. 90 Minuten. Bei den Prüfungen werden das Einfahren 60 Min. und die Prüfung 60 Min. inkl. Besprechung mit dem Experten mit CHF 230.- verrechnet bzw. direkt nach der Prüfung einkassiert. Bei den Motorrad-Grundkurse Preis CHF 180.-, bei einer Dauer von 4 Stunden, Gruppengrösse max.5 Personen. Oeko Fahrtraining nur Doppellektionen CHF 180.- Dauer 90 Min.

6.2 Auslagen wie Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente, allfällige Verpflegungen (Catering) und andere Fremdkosten sprechen wir vorgängig mit unseren Kunden ab uns stellen diese in Rechnung. 6.3 Muss ein vereinbartes Fahrtraining aller Art durch den Kunden abgesagt oder verschoben werden, so ist dies bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge möglich. Bis 2 Wochen vorher werden wir 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Absagen der Fahrstunden von weniger als 48 Stunden und bei Nichterscheinen verrechnen wir den gesamten Betrag.

6.4 In der Regel erfolgt die Abrechnungen unserer Leistungen und Auslagen monatlich, spätestens jedoch zum Abschluss des Auftrags. Mit jeder Rechnung erhält der Kunde eine detaillierte Übersicht, die über die erbrachten Leistungen und Auslagen Auskunft gibt. 6.5 Unsere Kunden verpflichten sich, unsere Rechnungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen. Für unsere Mahnungen gilt - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung. 6.5 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns gemäss ART. 104 OR vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 40.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Vorausbezahlte Rechnungen werden mit 5% verzinst. Bleibt dennoch die Zahlung aus leiten wir die Betreibung ein.

6.9 Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnen wir zusätzlich den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag.

7 Annullierung von Aufträgen durch uns     

7.1 Können wir aus Gründen, auf wir keinen Einfluss haben (Unfall oder Krankheit des betreffenden Fahrlehrers, Coachs oder Instruktors, Ausfall von Fahrzeugen usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. 7.2 Wir verpflichten uns in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Fahrlehrer, Coach oder Instruktor zu erfüllen oder (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht gewünscht wird) zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

8 Geistiges Eigentum und Copyright     

8.1 Wir verwenden für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von uns selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen. 8.2 Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen uns und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung. 8.3 Auf alle eigenen Unterlagen sowie die AGBs beanspruchen wir das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechender Copyright- Vermerk auf dem betreffenden Dokument angebracht ist. 8.4 Wir gewähren unseren Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten. Eine andere Verwendung unserer Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.

9 Gerichtsstand     

9.1 Auf jedes Vertragsverhältnis mit uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

9.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort unseres Firmensitzes. Wir behalten uns vor, unsere Ansprüche nach eigener Wahl am Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Kunden geltend zu machen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.